Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 9. November 2020 aufgehoben und die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten auch des Berufungs- und Revisionsverfahrens.
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Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger auf dem morgendlichen Weg zur erstmaligen Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit am häuslichen Arbeitsplatz einen Arbeitsunfall erlitten hat.
Der Kläger ist angestellter Gebietsverkaufsleiter im Außendienst. In der dritten Etage seines Wohnhauses hat er einen vollausgestatteten häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) eingerichtet, den die Arbeitgeberin und Unternehmerin pauschal bezuschusst.
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