LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.11.2018
L 3 U 4287/16
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 11.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 U 147/15

Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen UnfallversicherungKein Vorliegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung auf Grund einer Hausdurchsuchung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.11.2018 - Aktenzeichen L 3 U 4287/16

DRsp Nr. 2019/2906

Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung Kein Vorliegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung auf Grund einer Hausdurchsuchung

Eine Hausdurchsuchung verursacht keine Posttraumatische Belastungsstörung, wenn das hierfür erforderliche A-Kriterium eines geeigneten Stressors im jeweiligen Diagnosesystem nicht gegeben ist.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 11. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Anerkennung des Ereignisses vom 17.01.2013 als Arbeitsunfall.

Am 17.01.2013 wurde der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts A. vom 20.09.2012, 9 Gs 877/12, mit welchem die Durchsuchung der Person, der Wohnung, der Geschäftsräume und der Fahrzeuge der im Jahr 1950 geborenen, bei der Beklagten hinsichtlich des Personenbeförderungsunternehmens C.-Car als selbständige Unternehmerin kraft Satzung pflichtversicherten Klägerin wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266a Abs. 2 Strafgesetzbuch angeordnet worden war, vollzogen.