Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 22.05.2017 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht Bayreuth zurückverwiesen.
II.Die Entscheidung über die Kosten bleibt der endgültigen Entscheidung in der Hauptsache vorbehalten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Anerkennung eines Knorpelschadens im Kniegelenk als Unfallfolge sowie die Bewilligung von Heilbehandlung über den 19.02.2015 hinaus.
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