Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 27. April 2007 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der 1986 geborene Kläger begehrt von der Beklagten die Gewährung einer Hinterbliebenenrente nach seiner am 14. Dezember 2000 getöteten Mutter (Versicherte).
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