Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 7. November 2018 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung eines Unfalles als Arbeitsunfall.
Die im Jahre 1989 geborene Klägerin ist seit Februar 2011 als Angestellte im Vertriebsinnendienst bei der Stadtwerke J. GmbH in K. beschäftigt.
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