Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 22.07.2010 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
2.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein vom Kläger erlittener Verkehrsunfall als Arbeitsunfall unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.
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