Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 6. Juli 2020 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Kosten sind für beide Rechtszüge nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Unfall der Klägerin ein als Arbeitsunfall versicherter Wegeunfall war.
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