Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 16.03.2017 wird zurückgewiesen. Dem Kläger werden Verschuldenskosten in Höhe von 225,00 EUR auferlegt. Im Übrigen sind außergerichtliche Kosten auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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