Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts München vom 24. März 2010 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 8. Februar 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. Juni 2007 abgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob ein Diabetes mellitus Typ II, eine arterielle Hypertonie sowie psychische Beschwerden als Spätfolgen eines Oberschenkelhalsbruches, den die Klägerin im Rahmen eines Arbeitsunfalles im Sinne des § 8 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) erlitten hatte, anzuerkennen sind und ob diese Folgen zu einer Erhöhung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 40 auf 50 geführt haben.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|