SG Karlsruhe, vom 07.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 13 RJ 2775/02
Anerkennung von Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Arbeitsunfähigkeit
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.09.2008 - Aktenzeichen L 3 R 2068/03
DRsp Nr. 2008/20373
Anerkennung von Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Arbeitsunfähigkeit
1. Die im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgte Begriffsbestimmung ist für die Definition der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nach § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 1SGB VI heranzuziehen.2. Wenn ein auf die Beschäftigung bezogenes Versicherungsverhältnis entfallen ist, dann entfällt der begrenzte krankenversicherungsrechtliche Berufsschutz für die bei Beginn der Erkrankungen ausgeübte Tätigkeit, spätestens mit Ende des ersten Dreijahreszeitraums. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]