I. Die Beteiligten streiten über die Gewährung höherer Regelaltersrente (RAR) unter Anrechnung einer weiteren Ersatzzeit vom 1.11.1939 bis 7.1.1940.
Der 1922 geborene und heute in den USA lebende jüdische Kläger ist anerkannter Verfolgter; zu Beginn des Zweiten Weltkriegs wohnte er mit seinen Eltern in Bendzin (Bedzin, Bendsburg)/Polen (später Regierungsbezirk Kattowitz, Ostoberschlesien). Ein Antrag auf Entschädigung für die Zeit ab 15.12.1939 führte zur Zuerkennung eines Freiheitsschadens vom 8.1.1940 bis 1.5.1945.
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