LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 18.10.2022
L 3 U 118/16
Normen:
BKV Anl. 1 Nr. 2301; SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 07.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 68 U 744/14

Anerkennung von Hörstörungen als BerufskrankheitNichterweislichkeit anspruchsbegründender TatsachenBeweislast zulasten des Versicherten

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.10.2022 - Aktenzeichen L 3 U 118/16

DRsp Nr. 2022/17871

Anerkennung von Hörstörungen als Berufskrankheit Nichterweislichkeit anspruchsbegründender Tatsachen Beweislast zulasten des Versicherten

Die Nichterweislichkeit anspruchsbegründender Tatsachen geht nach den Regeln der objektiven Beweislast zulasten des Versicherten, der einen Anspruch geltend macht.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 07. Juli 2016 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BKV Anl. 1 Nr. 2301; SGG § 193;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Anerkennung von Hörstörungen als Berufskrankheit nach dem Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) i. V. m. der Berufskrankheitenverordnung (BKV) nach Nummer 2301 der Anlage 1 zur BKV (BK 2301) – Lärmschwerhörigkeit.