Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 07. Juli 2016 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung von Hörstörungen als Berufskrankheit nach dem Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) i. V. m. der Berufskrankheitenverordnung (BKV) nach Nummer 2301 der Anlage 1 zur BKV (BK 2301) – Lärmschwerhörigkeit.
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