LSG Niedersachsen-Bremen - Beschluss vom 08.12.2021
L 14 U 103/17
Normen:
SGG § 55 Abs. 1 Nr. 3; SGB VII § 7; SGB VII § 8 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Oldenburg, vom 29.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 73 U 59/14

Anerkennung weiterer Unfallfolgen und Bewilligung einer höheren VerletztenrenteBeweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit für den Kausalzusammenhang zwischen Arbeitsunfall und UnfallfolgeVoraussetzungen einer PTBS

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.12.2021 - Aktenzeichen L 14 U 103/17

DRsp Nr. 2022/3126

Anerkennung weiterer Unfallfolgen und Bewilligung einer höheren Verletztenrente Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit für den Kausalzusammenhang zwischen Arbeitsunfall und Unfallfolge Voraussetzungen einer PTBS

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg vom 29. März 2017 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 55 Abs. 1 Nr. 3; SGB VII § 7; SGB VII § 8 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten um die Anerkennung weiterer Unfallfolgen sowie die Bewilligung einer höheren Verletztenrente.