Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 19. August 2014 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Anfechtung einer Betriebsratswahl.
Am 25. und 26. März 2014 fanden in dem von der Antragstellerin gemeinsam mit den Beteiligten zu 3. und 4. unterhaltenen gemeinsamen Betrieb in B-Stadt Wahlen zum Betriebsrat statt. Entsprechend der vom Wahlvorstand angenommenen Zahl von 419 wahlberechtigten Arbeitnehmern wurde ein elfköpfiger Betriebsrat, der Beteiligte zu 2., gewählt.
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