Der am 10. Oktober 1963 geborene Kläger war seit dem 20. Februar 1989 aufgrund schriftlichen Vertrages vom 20. Februar 1989 als Maschinenformer für die Beklagte tätig. Er ist aufgrund eines Bescheides des Versorgungsamtes Heidelberg vom 23. Dezember 1987 als Schwerbehinderter mit einem Behinderungsgrad von 60 % anerkannt und hat folgende Behinderungen:
1. Verlust der linken Niere, Nierensteinleiden und Funktionsstörung der rechten Niere.
2. Degenerative Veränderungen der Wirbelsäule, Ischialgien Chondropathia patellae.
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