Die von den der Bekl. im Einstellungsfragebogen gestellte Fragen "Sind Sie körperbehindert oder kriegsversehrt?" wurde von der (als Schwerbehinderte anerkannte) Kl. wahrheitswidrig verneint. Folgende Körperbehinderungen liegen bei der Kl. vor: Meniskusleiden, Pyelitis, Migräne und aus einer Polytoxikomanie resultierende Behinderungen. Die Bekl. focht den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung an.
"...Nach ständ. Rechtspr. des BAG stellt nicht jede unwahre Beantwortung einer in einem Einstellungsfragebogen gestellten Frage eine arglistige Täuschung i. S. des § 123 BGB dar, sondern nur eine falsche Antwort auf ein zulässigerweise gestellte Frage (BAG..DB 1984, 298 [hier: VIA (602) 66 f]).
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