Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. Januar 2014, 11 Ca 7016/13, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Zeugnisberichtigung hinsichtlich des Beendigungs- und des Ausstellungsdatums.
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