LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 17.11.2014
17 Sa 406/14
Normen:
GewO § 109 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 30.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 7016/13

Anforderungen an das dem Arbeitnehmer zu erteilende Zeugnis

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.11.2014 - Aktenzeichen 17 Sa 406/14

DRsp Nr. 2015/15055

Anforderungen an das dem Arbeitnehmer zu erteilende Zeugnis

1. Das dem Arbeitnehmer zu erteilende Zeugnis hat gem. § 109 Abs. 1 S. 2 GewO Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit zu enthalten. Dabei ist der rechtliche Bestand des Vertragsverhältnisses maßgebend. 2. Hat der Arbeitnehmer gegen eine ausgesprochene außerordentliche Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben, so endet das Arbeitsverhältnis bei rechtskräftiger Abweisung der Kündigungsschutzklage mit dem Zugang des Kündigungsschreibens und nicht erst mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. Januar 2014, 11 Ca 7016/13, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GewO § 109 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Zeugnisberichtigung hinsichtlich des Beendigungs- und des Ausstellungsdatums.