LSG Hessen - Urteil vom 25.09.2017
L 9 U 224/16
Normen:
BKV Anlage 1 Nr. 4101; SGB VII § 9 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Wiesbaden, vom 30.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 32 U 39/13

Anforderungen an die Anerkennung einer Silikose als Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung

LSG Hessen, Urteil vom 25.09.2017 - Aktenzeichen L 9 U 224/16

DRsp Nr. 2017/15395

Anforderungen an die Anerkennung einer Silikose als Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Anerkennung einer Krankheit (Silikose) als Berufskrankheit nach Nr. 4101 der Anlage 1 zur BKV setzt zwingend voraus, dass der Vollbeweis für das Vorliegen einer Silikose erbracht worden sein muss. Eine Silikose kann bildgebend durch Röntgen- und/ oder Computertomographieaufnahmen nach Maßgabe der einschlägigen Klassifikationen (ILO/ICOERD) oder histologisch gesichert werden.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden vom 30. September 2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

II.

Die Beteiligten haben einander für das Klage- und Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BKV Anlage 1 Nr. 4101; SGB VII § 9 Abs. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist das Vorliegen einer Berufskrankheit (BK) nach der Nr. 4101 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) streitig.