LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.11.2017
14 Sa 1256/16
Normen:
BGB § 626; KSchG § 1; KSchG § 2; BetrVG § 102;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 27.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 8/16

Anforderungen an die Anhörung des Betriebsrats zum Kündigungsgrund systematische Unterschlagungen

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.11.2017 - Aktenzeichen 14 Sa 1256/16

DRsp Nr. 2018/4454

Anforderungen an die Anhörung des Betriebsrats zum Kündigungsgrund "systematische Unterschlagungen"

Hört der Arbeitgeber den Betriebsrat zu dem Kündigungsgrund "systematische Unterschlagungen" an und lag in einem von zwei dem Betriebsrat dargelegten Fällen ein Irrtum vor, der bei der Betriebsratsanhörung auch objektiv erkennbar war, ist der Betriebsrat zu dem Kündigungsgrund einer einzelnen Unterschlagung nicht ordnungsgemäß nach § 102 Abs. 1 BetrVG angehört. Es besteht insoweit ein betriebsverfassungsrechtliches Verwertungsverbot - es sei denn der Anhörung ist zu entnehmen, dass der Arbeitgeber hilfsweise auch zu diesem Kündigungsgrund anhört.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 27. Juni 2016 - 9 Ca 8/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626; KSchG § 1; KSchG § 2; BetrVG § 102;

Tatbestand

Die Parteien streiten auch zweitinstanzlich um die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses im Rahmen einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Änderungskündigung sowie um den Anspruch des Klägers auf Weiterbeschäftigung als Kellner.