LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 15.07.2014
5 SaGa 1/14
Normen:
GG Art. 33;
Vorinstanzen:
ArbG Rostock, vom 04.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ga 2/14

Anforderungen an die Ausschreibung einer Stelle Sachgebietsleiter/in Gaststättengewerbe und -überwachung/VeranstaltungenZulässigkeit der Ausschreibung nur für Beamte

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15.07.2014 - Aktenzeichen 5 SaGa 1/14

DRsp Nr. 2014/16893

Anforderungen an die Ausschreibung einer Stelle "Sachgebietsleiter/in Gaststättengewerbe und -überwachung/Veranstaltungen" Zulässigkeit der Ausschreibung nur für Beamte

1. Durch die Bestimmung eines Anforderungsprofils für einen Dienstposten legt der Dienstherr die Kriterien für die Auswahl der Bewerber im Voraus fest. Durch das Anforderungsprofil sollen ungeeignete Bewerber aus dem Kreis der in das engere Auswahlverfahren einzubeziehenden Bewerber ausgeschlossen werden. Mit dem Anforderungsprofil wird somit die Zusammensetzung des Bewerberfelds gesteuert und eingeengt. Wegen dieses Zusammenhangs muss sich das vom Arbeitgeber gewählte Anforderungsprofil aus den objektiven Anforderungen der zu besetzenden Stelle ableiten lassen (BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 724/12). Zum Anforderungsprofil gehört auch die Frage, ob eine Stelle nur für Beamte oder für alle Beschäftigten ausgeschrieben wird. 2. Die Beurteilung einer Aufgabe als hoheitlich im Sinne von Art. 33 Absatz 4 GG bestimmt sich nach ihrem Inhalt und dem Umfang des zur Verfügung stehenden ordnungsbehördlichen Instrumentariums (BAG 5. November 2002 - 9 AZR 451/01 - BAGE 103, 212 = AP Nr. 57 zu Art 33 Absatz 2 GG = NZA 2003, 798).