LAG München, vom 14.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 7 TaBV 84/10
ArbG München, vom 04.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 147/10
Anforderungen an die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den BetriebsratBerücksichtigung der nicht ordnungsgemäßen Erteilung der Vollmacht im BeschlussverfahrenVerhinderung eines Betriebsratsmitglieds an Beschlussfassungen in eigenen Angelegenheiten
BAG, Beschluss vom 06.11.2013 - Aktenzeichen 7 ABR 84/11
DRsp Nr. 2014/3530
Anforderungen an die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den BetriebsratBerücksichtigung der nicht ordnungsgemäßen Erteilung der Vollmacht im BeschlussverfahrenVerhinderung eines Betriebsratsmitglieds an Beschlussfassungen in eigenen Angelegenheiten
Orientierungssätze:1. Zur Einlegung eines Rechtsmittels gegen eine den Betriebsrat beschwerende Entscheidung durch einen ordnungsgemäß beauftragten Verfahrensbevollmächtigten bedarf es prinzipiell keiner gesonderten Beschlussfassung des Betriebsrats. Nach den auch im Beschlussverfahren geltenden Vorschriften des § 81ZPO iVm. § 46 Abs. 2ArbGG ermächtigt die einmal erteilte Prozessvollmacht im Außenverhältnis - in den zeitlichen Grenzen des § 87ZPO - zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen einschließlich der Einlegung von Rechtsmitteln. Nichts anderes gilt für die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde.
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