Auf die Beschwerde des Klägers vom 28.09.2015 gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 22.09.2015 wird das Verfahren zur erneuten Abhilfeentscheidung an das Arbeitsgericht Oberhausen zurückverwiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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