Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens L
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Kläger begehren die Fortsetzung des Berufungsverfahrens L
In dem vormals bei dem erkennenden Gericht anhängigen Verfahren L
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