LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.08.2021
3 Sa 141/21
Normen:
ZPO § 138; ZPO § 141; ZPO § 286; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2; KSchG § 1 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 10.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 340/20

Anforderungen an die BerufungsbegründungZugang einer Kündigungserklärung unter AbwesendenBeweislast zum Zugang der KündigungserklärungFreie Beweiswürdigung durch das Gericht

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.08.2021 - Aktenzeichen 3 Sa 141/21

DRsp Nr. 2022/6677

Anforderungen an die Berufungsbegründung Zugang einer Kündigungserklärung unter Abwesenden Beweislast zum Zugang der Kündigungserklärung Freie Beweiswürdigung durch das Gericht

1. Für die Berufungsbegründung ist eine hinreichende Darlegung der Gründe erforderlich, aus denen sich die Rechtsfehlerhaftigkeit der angefochtenen Entscheidung ergeben soll. Sie muss sich mit den tatsächlichen und rechtlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen. Formelhafte Rügen oder pauschale Verweisungen auf früheres Vorbringen reichen nicht aus. 2. Eine Kündigungserklärung als verkörperte Willenserklärung ist zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen. Der Einwurf in den Briefkasten bewirkt den Zugang, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Entnahme zu rechnen ist.