LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 21.10.2014
12 Ta 6/14
Normen:
ZPO § 887; HGB § 87c Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 03.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 1286/13

Anforderungen an die Bestimmtheit der Verteilung zur Erteilung eines Buchauszugs

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 21.10.2014 - Aktenzeichen 12 Ta 6/14

DRsp Nr. 2015/12407

Anforderungen an die Bestimmtheit der Verteilung zur Erteilung eines Buchauszugs

Die Verurteilung zur Erteilung eines Buchauszugs ist hinreichend bestimmt, wenn sich aus der Urteilsformel unter Hinzuziehung von Tatbestand und Entscheidungsgründen ergibt, über welche Geschäfte Auskunft zu erteilen ist.

Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 03. Dezember 2013 - 19 Ca 1286/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 887; HGB § 87c Abs. 2;

Gründe:

I.

Die Schuldnerin wendet sich mit ihrer am 23.12.2013 beim Arbeitsgericht eingegangenen sofortigen Beschwerde gegen einen ihr am 0.12.2013 zugestellten Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 03.12.2013, mit dem es den Gläubiger ermächtigt hat, die der Schuldnerin im Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 18.07.2013 auferlegte Verpflichtung zur Erteilung eines Buchauszugs im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten der Schuldnerin durch einen Dritten vornehmen zu lassen.