Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 12.03.2015-
I. Die Klägerin hat mit der Klage vom 13.01.2015 eine Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zum Zwecke der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingereicht. Die Abschnitte E bis J des Formulars hat sie nicht ausgefüllt und zum Beleg ihrer Bedürftigkeit einen Änderungsbescheid des Jobcenters R vom 21.07.2014 über den Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende: Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) beigefügt.
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