LAG Chemnitz - Urteil vom 11.12.2012
4 Sa 535/11
Normen:
GG Art. 9 Abs. 3; BGB § 25; TVG § 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Chemnitz, vom 22.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 605/11

Anforderungen an die Satzung eines Arbeitgeberverbandes für den Wechsel einer Arbeitgeberin von der Vollmitgliedschaft in eine Mitgliedschaft ohne TarifbindungTarifbindung in der Abfall- und Entsorgungswirtschaft bei unwirksamem Wechsel der Arbeitgeberin in eine OT-Mitgliedschaft im Rahmen des Stufenmodells

LAG Chemnitz, Urteil vom 11.12.2012 - Aktenzeichen 4 Sa 535/11

DRsp Nr. 2016/9591

Anforderungen an die Satzung eines Arbeitgeberverbandes für den Wechsel einer Arbeitgeberin von der Vollmitgliedschaft in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung Tarifbindung in der Abfall- und Entsorgungswirtschaft bei unwirksamem Wechsel der Arbeitgeberin in eine OT-Mitgliedschaft im Rahmen des Stufenmodells

1. Maßgebend für die Feststellung der Tarifgebundenheit gemäß § 3 Abs. 1 TVG ist der Zeitpunkt der wirksamen und verbindlichen Tarifvereinbarung. 2. Aufgrund der ihnen durch Art. 9 Abs. 3 GG verliehenen Satzungsautonomie sind die Arbeitgeberverbände grundsätzlich befugt, in ihren Satzungen eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung auch in Form eines Stufenmodells vorzusehen; der Wechsel in einen Mitgliederstatus ohne Tarifbindung ist jedoch aus tarifrechtlicher Sicht an bestimmte Voraussetzungen gebunden. 3. Die Begründung einer Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) setzt voraus, dass es für diese Mitgliedschaftsform zu dem Zeitpunkt, in dem ein bisheriges Vollmitglied eine OT-Mitgliedschaft begründen will, eine wirksame satzungsmäßige Grundlage gibt; die Verbandssatzung kann festlegen, auf welche Weise eine Mitgliedschaft im Sinn von § 3 Abs. 1 TVG begründet und beendet werden kann.