ArbG Chemnitz, vom 22.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 605/11
Anforderungen an die Satzung eines Arbeitgeberverbandes für den Wechsel einer Arbeitgeberin von der Vollmitgliedschaft in eine Mitgliedschaft ohne TarifbindungTarifbindung in der Abfall- und Entsorgungswirtschaft bei unwirksamem Wechsel der Arbeitgeberin in eine OT-Mitgliedschaft im Rahmen des Stufenmodells
LAG Chemnitz, Urteil vom 11.12.2012 - Aktenzeichen 4 Sa 535/11
DRsp Nr. 2016/9591
Anforderungen an die Satzung eines Arbeitgeberverbandes für den Wechsel einer Arbeitgeberin von der Vollmitgliedschaft in eine Mitgliedschaft ohne TarifbindungTarifbindung in der Abfall- und Entsorgungswirtschaft bei unwirksamem Wechsel der Arbeitgeberin in eine OT-Mitgliedschaft im Rahmen des Stufenmodells
1. Maßgebend für die Feststellung der Tarifgebundenheit gemäß § 3 Abs. 1TVG ist der Zeitpunkt der wirksamen und verbindlichen Tarifvereinbarung.2. Aufgrund der ihnen durch Art. 9 Abs. 3GG verliehenen Satzungsautonomie sind die Arbeitgeberverbände grundsätzlich befugt, in ihren Satzungen eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung auch in Form eines Stufenmodells vorzusehen; der Wechsel in einen Mitgliederstatus ohne Tarifbindung ist jedoch aus tarifrechtlicher Sicht an bestimmte Voraussetzungen gebunden.3. Die Begründung einer Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) setzt voraus, dass es für diese Mitgliedschaftsform zu dem Zeitpunkt, in dem ein bisheriges Vollmitglied eine OT-Mitgliedschaft begründen will, eine wirksame satzungsmäßige Grundlage gibt; die Verbandssatzung kann festlegen, auf welche Weise eine Mitgliedschaft im Sinn von § 3 Abs. 1TVG begründet und beendet werden kann.
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