I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29. November 2017 -
Die Klageanträge zu 1., 5., 7. bis 9. werden abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Die Entscheidung über die erstinstanzlichen Kosten bleibt dem Schlussurteil des Arbeitsgerichts vorbehalten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in dem Berufungsverfahren vor allem über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung.
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