LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.11.2016
L 5 R 1176/15
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1; Zahnärzte-ZV § 32 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
DB 2017, 14
DStR 2016, 16
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 30.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 19 R 6358/12

Anforderungen an die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung der Tätigkeit als Arzt oder Zahnarzt

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2016 - Aktenzeichen L 5 R 1176/15

DRsp Nr. 2016/19551

Anforderungen an die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung der Tätigkeit als Arzt oder Zahnarzt

Die rechtlichen Einordnungen des Vertrags(zahn)arztrechts und des (zahn-)ärztlichen Berufsrechts sind für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung nach § 7 Abs. 1 SGB IV nicht bindend. Sie stellen (nur) einen Gesichtspunkt in der Abwägung aller für und gegen eine Beschäftigung bzw. selbstständige Erwerbstätigkeit sprechenden Indizien dar; eine strikte Parallelität findet insoweit grundsätzlich nicht statt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 30.01.2015 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 13.379,26 € endgültig festgesetzt.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1; Zahnärzte-ZV § 32 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen die Nachforderung von Sozialabgaben für die Tätigkeit der Beigeladenen zu 1) während der Zeit von 2008 bis 2011.