LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 19.12.2014
14 Sa 479/14
Normen:
ZPO § 138; BGB §§ 130 ff;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 27.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 6891/13

Anforderungen an die Substantiierung des Vortrags des Zugangs einer Kündigung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.12.2014 - Aktenzeichen 14 Sa 479/14

DRsp Nr. 2016/13639

Anforderungen an die Substantiierung des Vortrags des Zugangs einer Kündigung

Hat sich das von der Beklagten behauptete Datum des Einwurfs des Kündigungsschreibens in den Hausbriefkasten des Klägers in der erstinstanzlichen Beweisaufnahme nicht bestätigt und konnten die Zeugen das Datum gar nicht erinnern oder widersprachen sich die Zeugen dies betreffend, liegt in der im Berufungstermin abgegebenen Erklärung des Arbeitgebers, er mache sich "die Aussage der Zeugen" betreffend des Zeitpunkts des Kündigungszugangs zu eigen, kein substantiierter Vortrag des Kündigungszugangs. Ohne den nachvollziehbaren Vortrag, wann die Kündigung dem Arbeitnehmer, der den Zugang bestreitet, zugegangen sein soll, ist der allgemeinen Feststellungsklage des Arbeitnehmers auf Feststellung des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses stattzugeben.

Tenor

Das Versäumnisurteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2014 -14 Sa 479/14 - wird aufrechterhalten.

Die Beklagte hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 138; BGB §§ 130 ff;

Tatbestand

Die Parteien streiten über den Bestand ihres Arbeitsverhältnisses über den 31. Dezember 2013 hinaus.