I.
Das Amtsgericht hat durch Urteil vom 4. Juni 2003 gegen die Betroffene wegen fahrlässiger Beschäftigung eines Ausländers "ohne Genehmigung des Arbeitsamtes" in der Zeit vom 26. Mai 2001 bis zum 20. Januar 2003 eine Geldbuße von 1.000 EURO festgesetzt.
Dagegen hat die Betroffene am 7. Juni 2003 Rechtsbeschwerde eingelegt und diese mit Verteidigerschriftsätzen vom 8. August 2003 und 9. September 2003 mit der Sachrüge begründet.
II.
1.
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