OLG Koblenz - Beschluss vom 12.11.2003 (1 Ws 503/03)
Die Rechtsbeschwerde ist unzulässig, da eine Nachprüfung der angefochtenen Entscheidung weder zur Fortbildung des Rechts noch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten ist (§ 116 Abs. 1 StVollzG). 1. Die [...]