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OLG Karlsruhe - Beschluss vom 16.12.2003 (16 UF 226/02)

Zur Möglichkeit eines verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs und zur Übertragung des sog. Rentnerprivileges

I. Das Amtsgericht Mosbach hat die Ehe der Parteien mit Verbundurteil vom 19.09.2002 geschieden und dabei den Versorgungsausgleich geregelt. Dabei hat es vom Rentenkonto des Antragsgegners bei der BfA [...]
OLG Karlsruhe - Beschluss vom 28.11.2003 (3 Ss 215/03)

OLG Karlsruhe - Beschluss vom 28.11.2003 (3 Ss 215/03)

I. Das Amtsgericht T. verurteilte den Betroffenen wegen 'vorsätzlichen Verstoßes gegen die Pflicht zur Meldung über Veränderungen im Zusammenhang mit dem Bezug von Sozialleistungen' zu der Geldbuße von 500,- EURO. [...]
OLG Karlsruhe - Beschluss vom 01.08.2003 (5 WF 88/03)

Zu den Anforderungen an den Nachweis des Forderungsübergangs bezüglich eines Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Sozialhilfe

I. Das Landratsamt - Kreissozialamt - hatte der Klägerin, der getrennt lebenden Ehefrau des Beklagten, für die Zeit von Oktober 1999 bis März 2002 laufende Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt. Nachdem für diesen Zeitraum [...]
OLG Karlsruhe - Beschluss vom 27.06.2003 (16 WF 76/03)

Gefährdung der angemessenen Altersversorgung einer um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei

(nicht dem Beklagten mitzuteilen) 1. Das Amtsgericht hat Prozesskostenhilfe mit der Begründung versagt, die Klägerin könne Barmittel von 10.367,33 EURO, angelegt bei der Volksbank S., heranziehen, um den [...]
OLG Karlsruhe - Beschluss vom 13.06.2003 (16 WF 169/02)

Pflegegeld als Einkommen i.S.d. § 115 Abs. 1 S. 1 ZPO

Das Amtsgericht hat mit dem angefochtenen Beschluss vom 11. Juni 2002 der Antragstellerin Prozesskostenhilfe bewilligt und ihr auferlegt, Monatsraten von 95 EURO zu zahlen. Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde [...]
OLG Karlsruhe - Urteil vom 27.03.2003 (2 UF 23/02)

Verwertung des Vermögensstammes für Elternunterhalt; Berechnung der Unterhaltsrente bei Haftung der Kinder mit ihrem Vermögen

Der Kläger verlangt von dem Beklagten aus auf ihn nach § 91 BSHG übergegangenem Recht Unterhalt gem. §§ 1601, 1603 und 1610 Abs. 1 BGB für die am 26.6.1919 geborene Mutter des Beklagten, Frau H. W.. Als [...]