I.
Das Amtsgericht T. verurteilte den Betroffenen wegen "vorsätzlichen Verstoßes gegen die Pflicht zur Meldung über Veränderungen im Zusammenhang mit dem Bezug von Sozialleistungen" zu der Geldbuße von 500,- EURO. Hiergegen richtet sich die auf die Sachrüge gestützte Rechtsbeschwerde des Betroffenen.
Das Rechtsmittel hat in der Sache Erfolg.
II.
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