LAG Düsseldorf - Beschluss vom 07.06.2016
14 TaBV 17/16
Normen:
BetrVG § 38 Abs. 2 S. 1; PostPersRG § 16;
Vorinstanzen:
ArbG Duisburg, vom 19.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 BV 10/15

Anforderungen an die Wahl der frei zu stellenden Mitglieder des BetriebsratsZulässigkeit der Durchführung der Wahl getrennt nach Arbeitnehmern und Beamten

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2016 - Aktenzeichen 14 TaBV 17/16

DRsp Nr. 2016/13458

Anforderungen an die Wahl der frei zu stellenden Mitglieder des Betriebsrats Zulässigkeit der Durchführung der Wahl getrennt nach Arbeitnehmern und Beamten

1. § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG schreibt die Wahl der freizustellenden Mitglieder des Betriebsrats in einem einheitlichen Wahlgang vor.2. Es ist auch in Postnachfolgeunternehmen gemäß § 38 Abs. 1 PostPersRG nicht zulässig, die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder getrennt nach den Gruppen der Arbeitnehmer und Beamten durchzuführen.

Tenor

1.

Die Beschwerde der Beteiligten zu 4. sowie zu 6. bis 13. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Duisburg vom 19.11.2015 - 5 BV 10/15 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 38 Abs. 2 S. 1; PostPersRG § 16;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der Wahl der freigestellten Betriebsratsmitglieder vom 05.03.2015.

Die Antragsteller und Beteiligten zu 1. bis 3. sind ordentliche Mitglieder des bei der Arbeitgeberin, Beteiligte zu 5., gewählten Betriebsrats, des Beteiligten zu 4. Die Beteiligte zu 5. ist ein Postnachfolgeunternehmen im Sinne des § 38 Abs. 1 PostPersRG.

1. 2.