LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 23.06.2010
5 Sa 230/09
Normen:
BGB § 626 Abs. 1; GewO § 106;
Vorinstanzen:
ArbG Halle, vom 29.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 829/07

Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung; Objektivierbarkeit der subjektiven Prognose an Hand von tatsächlichen Umständen

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.06.2010 - Aktenzeichen 5 Sa 230/09

DRsp Nr. 2010/22519

Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung; Objektivierbarkeit der subjektiven Prognose an Hand von tatsächlichen Umständen

1. Hat der Arbeitgeber - hier in der Person des Geschäftsführers einer juristischen Person - das Vertrauen in die Redlichkeit und die Loyalität eines Arbeitnehmers und damit das Vertrauen, der Arbeitnehmer werde sich künftig vertragtreu verhalten, verloren, genügt als solches nicht, um eine außerordentliche Kündigung zu begründen, da ein solcher Vertrauensverlust ein individueller psychischer Vorgang ist, der subjektiv durch jeden beliebigen Umstand hervorgerufen werden kann: Jeder Mensch reagiert auf Verhaltensweisen anderer individuell und subjektiv; was bei dem einen unmittelbar zu einem grundlegenden - subjektiven - Vertrauensverlust führt, muss bei einem anderen durchaus nicht solch eine Auswirkung haben; die ganz unterschiedlichen Reaktionen menschlicher Individuen auf Verhaltensweisen von Mitmenschen belegen dies.