Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 19. April 2018 - 7 BVGa 236/18 - abgeändert:
Dem Beteiligten zu 4 wird aufgegeben, die Vorschlagsliste mit den Kennwort "C" zu der mit Wahlausschreiben vom 29.03.2018 eingeleiteten und vom 14. - 18.05.2018 im Betrieb der Beteiligten zu 5 stattfindenden Betriebsratswahl zuzulassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Zulassung einer Vorschlagsliste zur Betriebsratswahl.
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