LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 16.12.2011
L 3 AL 20/10
Vorinstanzen:
SG Itzehoe, vom 06.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 AL 122/08

Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.12.2011 - Aktenzeichen L 3 AL 20/10

DRsp Nr. 2012/4332

Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 6. Juli 2010 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:

Die _______________1975 geborene Klägerin begehrt die Gewährung von Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 1. August bzw. 1. Juni bis 20. November 2008.