Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rosenheim - Kammer Traunstein - vom 19.03.2014 -
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 604,06 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
aus 74,81 € seit 01.12.2012,
aus 33,89 € seit 01.01.2013,
aus 76,49 € seit 01.02.2013,
aus 65,87 € seit 01.03.2013,
aus 65,73 € seit 01.04.2013,
aus 75,60 € seit 01.05.2013,
aus 65,73 € seit 01.06.2013,
aus 65,80 € seit 01.07.2013,
aus 80,14 € seit 01.08.2013
zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage vom 07.10.2013 abgewiesen.
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