LAG Köln - Urteil vom 29.11.2006
7 Sa 1646/05
Normen:
BGB § 615 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 27.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1070/05

Annahmeverzug bei attestierter Arbeitsfähigkeit nach zweieinhalbjähriger Arbeitsunfähigkeit - Darlegungs- und Beweislast zur Widerlegung ärztlicher Bescheinigung zur Arbeitsfähigkeit

LAG Köln, Urteil vom 29.11.2006 - Aktenzeichen 7 Sa 1646/05

DRsp Nr. 2007/9704

Annahmeverzug bei attestierter Arbeitsfähigkeit nach zweieinhalbjähriger Arbeitsunfähigkeit - Darlegungs- und Beweislast zur Widerlegung ärztlicher Bescheinigung zur Arbeitsfähigkeit

»1. Kann der Arbeitnehmer, der nach einer 2,5-jährigen ununterbrochenen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit seine Arbeitskraft wieder anbietet, auf eine ärztliche Bescheinigung verweisen, die ihm attestiert, aktuell wieder arbeitsfähig zu sein, so ist das durch die vorangegangene extrem langwierige Arbeitsunfähigkeitsperiode begründete Indiz für eine fortdauernde gesundheitlich bedingte Arbeitsunfähigkeit ausreichend erschüttert. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das die wiedererlangte Arbeitsfähigkeit bestätigende ärztliche Attest erkennen lässt, dass sich der ausstellende Arzt mit der Art der zuvor gegebenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen tatsächlich befasst hat. 2. Nimmt der Arbeitgeber in einem solchen Fall das Arbeitsangebot nicht an, so gerät er in Annahmeverzug, es sei denn, er kann darlegen und nachweisen, dass der Arbeitnehmer entgegen dem von ihm vorgelegten Attest weiter arbeitsunfähig ist.«

Normenkette:

BGB § 615 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im vorliegenden Verfahren zuletzt noch um Annahmeverzugsansprüche für die Zeit vom 21.01. bis 30.04.2005.