Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 10.11.2020 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Vergütungsansprüche des Klägers für den Zeitraum Januar bis April 2020, wobei der Kläger jeweils einen monatlichen Bruttobetrag von 1.126,67 EUR begehrt und in seinen Anträgen die durch das Jobcenter gezahlten Beträge in Abzug bringt.
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