LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 13.08.2018
L 5 BA 104/18 B ER
Normen:
SGG § 142 Abs. 2 S. 3;
Fundstellen:
NZG 2019, 791
Vorinstanzen:
SG Itzehoe, vom 26.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 26 BA 10/18

Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den SozialversicherungsbeitragsbescheidBedeutung eines Treuhandvertrages für eine statusrechtliche EinordnungWirksamkeit einer Treuhandabrede

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.08.2018 - Aktenzeichen L 5 BA 104/18 B ER

DRsp Nr. 2018/11955

Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den Sozialversicherungsbeitragsbescheid Bedeutung eines Treuhandvertrages für eine statusrechtliche Einordnung Wirksamkeit einer Treuhandabrede

1. Ein Treuhandvertrag kann auch vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des BSG (12. Senat) für die statusrechtliche Einordnung eines Geschäftsführers mit einem Gesellschaftsanteil von weniger als 50 v.H. Bedeutung zukommen.2. Zum Beurkundungserfordernis einer vor der Beurkundung des Gesellschaftsvertrages getroffenen Treuhandabrede.

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozial- gerichts Itzehoe vom 26. April 2018 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 21.062,68 EUR festgesetzt.

Normenkette:

SGG § 142 Abs. 2 S. 3;

Gründe

I.

Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den Beitragsbescheid der Antragsgegnerin.