Der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der sofortigen Vollziehung des Beschlusses der Schiedsstelle nach § 80 SGB XII des Landes Niedersachsen vom 28.01.2016 wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 7.391,25 Euro festgesetzt.
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