Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 6. September 2021 -
Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Antragstellerin begehrt vom Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung die Einsichtnahme in beim Antragsgegner zur ihrer Tochter C. geführten Akten.
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