LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 03.11.2010
8 Sa 736/10
Normen:
BetrAVG § 16;
Vorinstanzen:
ArbG Offenbach, vom 17.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 532/09

Anpassung der Betriebsrente; Prüfungszeitraum für Anpassungsbedarf und reallohnlohnbezogene Obergrenze

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.11.2010 - Aktenzeichen 8 Sa 736/10

DRsp Nr. 2011/7729

Anpassung der Betriebsrente; Prüfungszeitraum für Anpassungsbedarf und reallohnlohnbezogene Obergrenze

Für den Anpassungsbedarf und die reallohnlohnbezogene Obergrenze reicht der maßgebliche Prüfungszeitraum vom Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag; unter diesem Gesichtspunkt kann sich die Arbeitgeberin für ihre Anpassungsentscheidung nicht auf die Obergrenze der Reallohnsteigerung der letzten drei Jahre beziehen.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts in Offenbach vom 17. März 2010 - 4 Ca 532/09 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 16;

Tatbestand: