Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichtes Offenbach am Main vom 23. November 2016 –
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 439,92 EUR (in Worten: Vierhundertneununddreißig und 92/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtskraft der Entscheidung im vorliegenden Verfahren auf eine monatliche Zahlung ab dem Monat Dezember 2016 in Höhe von 16,92 EUR (in Worten: Sechzehn und 92/100 Euro) weitere Betriebsrente über die vom BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a. G. gezahlten 920,07 EUR (in Worten: Neunhundertzwanzig und 07/100 Euro) brutto monatlich hinaus, zu zahlen.
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