1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 26.02.2008 (Az.:
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der dem Kläger ab 01.02.2007 zu zahlenden Betriebsrente.
Der 1944 geborene Kläger war seit 03.10.1966 bei der Beklagten zunächst als Arbeiter, ab 01.10.1972 im Angestelltenverhältnis beschäftigt.
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