I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 01.04.2008 -
1. die Klage abgewiesen wird und
2. der Kläger die Kosten des Rechtsstreites zu tragen hat.
II. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 1.935,41 EUR festgesetzt.
III. Die Revision wird (für den Kläger) zugelassen.
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