Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 23. Mai 2018 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens nicht zu erstatten.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen die Anrechnung eines Betriebs- und Heizkostenguthabens in Höhe von 376,88 Euro mit 100 Euro auf ihre für Juli 2016 abgesenkten Leistungen für Unterkunft und Heizung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|