LAG Köln - Urteil vom 07.02.2006
13 Sa 1224/05
Normen:
BetrAVG § 2 Abs. 1, Abs. 55 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 01.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 11983/04

Anrechnung fiktiv ungekürzter Sozialversicherungsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme von Altersruhegeld

LAG Köln, Urteil vom 07.02.2006 - Aktenzeichen 13 Sa 1224/05

DRsp Nr. 2008/14382

Anrechnung fiktiv ungekürzter Sozialversicherungsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme von Altersruhegeld

1. Werden außerhalb des Arbeitsvertrages liegende Regelwerke ausdrücklich oder stillschweigend in Bezug genommen, liegt hierin üblicherweise und regelmäßig keine statische sondern eine dynamische Verweisung auf deren jeweilige Fassung.2. Eine Anrechnung der fiktiven ungekürzten Sozialversicherungsrente greift nicht in den erdienten Besitzstand ein, wenn der Betroffenen der erdiente Besitzstand in jedem Fall erhalten bleibt.

Normenkette:

BetrAVG § 2 Abs. 1, Abs. 55 Satz 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darum, nach welchem Versorgungsstatut der Beklagten sich der Anspruch der Klägerin auf betriebliche Altersversorgung richtet.

Die am 08.05.1949 geborene Klägerin ist seit dem 01.04.1966 aufgrund des Dienstvertrages vom 15.04.1966 nebst Nachtrag vom 02.05.1983 bei der Beklagten beschäftigt. § 11 des Dienstvertrages lautet:

"§ 11